Es passiert täglich – zu Tausenden – einmal nicht aufgepasst und schon wird man von einem kurzen roten Lichtblitz überrascht. Fehler passieren. Jedem. Auch Messbeamten. Und das kann mitunter weitreichende Folgen haben. Für Menschen, die auf die tägliche Nutzung eines Fahrzeuges angewiesen sind, kann der temporäre Verlust des Führerscheins sehr tiefgreifende, mitunter beruflich existenzbedrohende Auswirkungen haben.
Die in Deutschland eingesetzten Verkehrsüberwachungsgeräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und nach einem durchlaufenen Zulassungsverfahren als sogenanntes standardisiertes Messverfahren für amtliche Überwachungsmaßnahmen zugelassen. Diese Standardisierung setzt jedoch eine Vielzahl von einzuhaltenden Regeln und Randparametern voraus.
Bereits geringe Abweichungen hiervon, können mitunter Abweichungen des ermittelten Messwertes zur Folge haben, oder die Beweissicherheit bzw. Verwertbarkeit der Messung infrage stellen.
Die Überprüfung einer vorgeworfenen Messung umfasst:
Prüfung der Formalien | Eichung Schulung des Mess- und Auswertepersonals Dokumentation des Messeinsatzes im sogenannten Messprotokoll |
Prüfung der Messstelle | Einhaltung der Herstellervorgaben hinsichtlich des Messplatzes Erkennbarkeit der Beschilderung |
Prüfung der Beweismittel | Auswertung von Beweisfotos oder Beweisvideos hinsichtlich der Plausibilität des Tatvorwurfs |
Prüfung des Messgerätes | Mitunter kann auch die Überprüfung des eigentlichen Messgerätes notwendig sein |